Klasse A

Das gilt ab dem 19.01.2013

* Krafträder ohne Leistungs-oder Hubraumbeschränkung
* Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW Leistung
Mindestalter
* 24 Jahre (Direkteinstieg)
* 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2
* 21 Jahre bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW Leistung

Alle Krafträder (auch Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h. Entspricht der alten Klasse 1. Voraussetzungen: Alter ab 24 Jahren.
Prüfungen: Theoretische und Praktische Prüfung.

Theoretischer Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Bei Vorbesitz Führerscheinklasse A2 weniger als 2 Jahre:

Muss an Theorieunterricht teilnehmen.

Überlandfahrten: 3 Doppelstunden
Autobahnfahrten: 2 Doppelstunden
Dunkelheitsfahrten: 1 Doppelstunden

Bei Vorbesitz Führerscheinklasse A2 mehr als 2 Jahre:

Anzahl der Fahrstunden nicht festgelegt keine Theorie aber verkürzte praktische Prüfung (40 Min.)

Sonstiges: Wer seinen Führerschein „Klasse 3“ vor dem 01.04.1980 bestanden hat, der darf Motorräder mit bis zu 125 ccm führen.