Klasse B ab 17

Klasse B ab 17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren).

Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis B
– Mindestalter für die Erteilung: 17 Jahre.
– Ausbildung gemäß FahrschAusbO (Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 und Halb Jahre).

Wann darf ich Prüfung machen?
Theorieprüfung frühestens 3 Monate, und praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17 Geburtstags.
– Namentliche Benennung einer (oder mehrerer) Begleitperson(en).

Voraussetzungen für die Begleitperson(en)
– Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
– Sie muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren (ununterbrochen) besitzen.
– Sie darf nicht mehr als 1 Punkte in Flensburg haben.

Die Begleitperson muss namentlich benannt werden und wird in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, es dürfen aber nur Personen begleiten, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein – sie darf zumindest die 0,5-Promille-Grenze nicht erreichen!

Prüfungsbescheinigung und Kartenführerschein

Die Prüfungsbescheinigung enthält kein Foto, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen. Gilt nur im Deutschland.

Der Kartenführerschein wird nicht automatisch zugesandt, er muss bei dem Ordnungsamt-Führerscheinstelle beantragt werden.

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

Man darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Theoretische Ausbildung
Theoretischer Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a´45 min.
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a´45 min.
Dunkelheitsfahrten: 3 Fahrstunden a´45 min.

Antrag-Führerscheinstelle:
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
– 1 Lichtbild
– Personalausweis oder Reisepass

…..Grundbetrag € 43,40
…..Prüfbescheinigung € 7,70
pro Begleitperson € 5,10

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.