Klasse A1

Das gilt ab dem 19.01.2013

* Dreirädrige Kfz bis maximal 15 kW Leistung
* Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
* Nach zweijährigem Besitz von A1 muss beim Aufstieg auf die Klasse A2 keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung mehr absolviert werden. Verkürzte praktische Prüfung (40 Min.).

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum, und max. 11kW Leistung.

Voraussetzungen: Alter ab 16 Jahre

Prüfungen: Theoretische und Praktische Prüfung.

Theoretischer Grundunterricht:   12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:    4 Doppelstunden

Überlandfahrten: 5 Doppelstunden
Autobahnfahrten: 4 Doppelstunden
Dunkelheitsfahrten: 3 Doppelstunden

Sonstiges: Wer seinen Führerschein „Klasse 3“ vor dem 01.04.1980 bestanden hat, der darf Motorräder mit bis zu 125 ccm führen.