Das gilt ab dem 19.01.2013
* Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 kW
* Keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung mehr nach zweijährigem Besitz von A1 oder wenn bis zum 31.03.1980 die Klasse 3 erteilt wurde
* Aber: verkürzte praktische Prüfung (40 Min.).
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mit mehr als 45 km/h. Die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS). Pro Kilogramm Leergewicht darf die Motorleistung nicht mehr als 0,16 kW betragen. Voraussetzungen: Alter ab 18 Jahren.
Prüfungen: Theoretische und Praktische Prüfung.
Theoretischer Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 1A weniger als 2 Jahre:
Am Theorieunterricht teilnehmen,
Überlandfahrten: 3 Doppelstunden
Autobahnfahrten: 2 Doppelstunden
Dunkelheitsfahrten: 1 Doppelstunden
Theoretische Prüfung und praktische Prüfung absolvieren.
Sonstiges: Wer seinen Führerschein „Klasse 3“ vor dem 01.04.1980 bestanden hat, der darf Motorräder mit bis zu 125 ccm führen.